Annullationskosten
Müssen Sie Ihre Reise nach definitiver Bestellung wieder annullieren, entstehen Kosten (in % des mindestens zu erwartenden Carumsatzes plus allfällige Organisationszuschläge und Forderungen Dritter):
Bis 20 Tage vor Reisebeginn CHF 80.-
Bis 10 Tage vor Reisebeginn 10%
Bis 04 Tage vor Reisebeginn 20%
3 bis 0 Tage vor Reisebeginn 75%
Chauffeurspesen
Verpflegungs- und Unterkunftsspesen (Einzelzimmer mit DU/WC) des Chauffeurs fallen zu Lasten des Auftraggebers. In der Regel werden diese jedoch ab 20 Teilnehmern vom gastgebenden Hotelier/Wirt übernommen, andernfalls werden Ihnen folgende Ansätze verrechnet: Mahlzeit: sFr. 25.-, Übernachtung: sFr. 150.-
Nachtzuschläge
Für Nachteinsätze verrechnen wir ab 21.00 Uhr bis zur Entlassung des Cars einen Nachtzuschlag von sFr. 40.- /Std. (sofern auf der Offerte/Auftragsbestätigung erwähnt)
Mehrstunden
Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs über die in der Auftragsbestätigung erwähnten Zeitspanne erstreckt, verrechnen wir pro Mehrstunde sFr. 80.-
Trinkgelder
Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für den Chauffeur sind nicht in unseren Preisen eingerechnet.
Organisationszuschläge
Wir sind gerne bereit, gegen eine bescheidene Gebühr von sFr. 20.- pro Reservation sämtliche Reservierungen bei anderen Leistungsträgern für Sie vorzunehmen.
LSVA/Strassengebühren/Treibstoffzuschlag
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist in unseren Preisen inbegriffen. Ausländische Strassengebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einem massiven Anstieg der Treibstoffpreise behalten wir uns einen entsprechenden Zuschlag vor.
Zollformalitäten
Die Reiseteilnehmer sind für die Mitführung der Reisedokumente (Pass, Identitätskarte) sowie für das Einhalten der Zollvorschriften persönlich verantwortlich.
Zapfengeld
Sie können Ihre Getränke und Speisen selber mitbringen und selbstverständlich die Infrastruktur unseres Cars nutzen. Hierfür erlauben wir uns ein Zapfengeld von sFr. 50.- pro Car und Auftrag zu verrechnen.
Rauchen im Car
Während der Reise herrscht im Car absolutes Rauchverbot. Es werden genügend Zwischenhalte gemacht.
Schäden am Car/Reinigung
Für mutwillig verursachte Schäden am Car erlauben wir uns, die Reparaturrechnung plus einen Administrationsaufwand von sFr. 100.- in Rechnung zu stellen. Für die Reinigung starker Verschmutzung (innen), welche durch den Reisenden verursacht wurde, erlauben wir uns sFr. 50.- in Rechnung zu stellen.
Arbeits- und Ruhezeitverordnung
Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns an die geltende Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Berufschauffeure.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uznach. Das Schweizer Recht ist anwendbar.